Kontrollierte Qualitätsgarantie
Lebendbeschau
"Lebendbeschau" des Wildes durch den JÄGER ALS FACHLICH GESCHULTE PERSON
(Die Schulung eines Jägers umfasst die Ausbildung in normaler Anatomie, Physiologie, Verhaltensweisen des Wildes; Abnormen Verhaltensweisen und pathologischen Veränderungen; die Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen; Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel).
Todbeschau/Jäger
"Totbeschau" des erlegten Wildes durch den JÄGER ALS FACHLICH GESCHULTE PERSON
(Die Schulung eines Jägers umfasst die Ausbildung in normaler Anatomie, Physiologie, Verhaltensweisen des Wildes; Abnormen Verhaltensweisen und pathologischen Veränderungen; die Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen; Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel).
Kundige Person
Untersuchung des Wildbrets durch eine KUNDIGE PERSON
(Die Schulung einer Kundigen Person umfasst die Ausbildung in normaler Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen von frei lebendem Wild, abnormen Verhaltensweisen und pathologische Veränderungen beim Wild infolge von Krankheiten, Umweltverschmutzung oder sonstigen Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können;
Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern nach dem Erlegen, ihr Befördern, Ausweiden usw., Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Gesundheit von Mensch und Tier und auf hygienerechtlichem Gebiet, die für das Inverkehrbringen von Wildbret von Belang sind.)
Anschließend erfolgt die Ausstellung eines Dokuments über die erste Untersuchung durch kundige Person, dass am lebenden Stück keine Verhaltensveränderungen festgestellt wurden, dass am Wildkörper und an den Eingeweiden keine auffälligen Merkmale festgestellt wurden, dass kein Verdacht auf Umweltkontamination vorliegt, an welchem Ort, an welchem Datum, zu welchem Zeitpunkt das Stück Wild erlegt wurden. Das Dokument wird mit einer Nummer versehen, die mit der Kennzeichnung des Stückes übereinstimmt (Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit). Das Dokument hat den Wildkörper in den Wildbearbeitungsbetrieb zu begleiten.
Todbeschau/Tierarzt
"Totbeschau" durch den AMTLICHEN FLEISCHTIERARZT im Wildbearbeitungsbetrieb.
Be-/Verarbeitung
Bearbeitung und Verarbeitung des Wildkörpers im WILDBEARBEITUNGS- und WILDVERARBEITUNGSBETRIEB (= HACCP-Betrieb), der permanenter amtstierärztlicher Kontrolle unterliegt.
